Was tun bei einem Unfall?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Dieser erstellt für Sie ein Gutachten, auf dessen Grundlage Sie bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Ihre Ansprüche (Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall usw.) geltend machen können.
Auch wenn die Versicherung bereits einen eigenen Sachverständigen mit der Schadenfeststellung beauftragt hat, machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch um Ihre Forderungen bei der Versicherung durch zu setzen.
Die Kosten für den von Ihnen beauftragten Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtssprechung zum Schaden und müssen von der Versicherung des Unfallverursachers ersetzt werden.